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Aktuelles |
Aufgrund
der derzeitigen Situation wollen wir geflüchteten Menschen aus der
Ukraine
helfen.
Deshalb beherbergen wir Einige im Kreuzherrenhaus und wollen auch
Weitere materiell unterstützen. Konkret wollen wir den "Campus
Wienerwald" unterstützen. Dort sind mittlerweile
ca. 70 geflüchtete Personen untergebracht, vor allem Frauen und Kinder.
Es sind in den letzten Tagen mehr als ausreichend Sachspenden und
Lebensmittelspenden angekommen.
Wir bitten auch um finanzielle Unterstützung für Heizung und Strom. Jeder noch so kleine
Beitrag zählt!
IBAN: AT50 3266 7000 0073 4988 ZWECK: UA Hilfe
https://campuswienerwald.at/
Auch ehrenamtliche Helfer werden gesucht und entsprechend
weitergeleitet.
Genauere
Information erhalten Sie telefonisch im Sekretariat des Rektorats.
Die
Karlskirche steht
tagsüber - an Donnerstagen bis 21 Uhr - unter Einhaltung der unten
stehenden CoViD-19 Richtlinien für das persönliche Gebet offen.
Als Christen besteht unsere Reaktion auf die Pandemie nicht allein im
Einhalten von Richtlinien, sondern auch darin, unsere Sorgen und Nöte
vor Gott zu bringen. Nützen wir die Gelegenheit der Anwesenheit in der
nach Überwindung der Pestepidemie erbauten Gelübdekirche zum Hl. Karl
Borromäus, wenigstens einige Minuten im persönlichen Gebet auf die Güte
und Barmherzigkeit Gottes zu vertrauen.

Richtlinien
der österreichischen
Bischofskonferenz für gottesdienstliche Feiern (auch Andachten,
Rosenkranzgebet, Bittgänge, usw.) ab 16. April 2022:
Sehr geehrte
Gläubige, liebe Kirchenbesucher!
Die Teilnahme ist ohne Nachweis
einer "geringen
epidemiologischen Gefahr" („geimpft, getestet, genesen“) möglich. Damit
Gottesdienste aber ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden
können, müssen unten stehende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Wesentliche Voraussetzungen
sind Eigenverantwortung und
Rücksichtnahme.
• Beim Betreten und Verlassen der Kirche
desinfizieren Sie bitte Ihre Hände. Dafür notwendige Mittel sind dort
vorbereitet.
• Beim Betreten und Verlassen
der Kirche tragen Sie bitte einen
eng anliegenden Mund-Nasenschutz der
FFP2-Norm.
Ausgenommen sind
Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlicher Bestätigung. Kinder ab dem
vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere
dürfen auch einen gewöhnlichen
eng anliegenden MNS tragen.
•
Während des Sitzens in den Bankreihen und beim Kommunionsgang ist das
Tragen der Maske nicht mehr vorgeschrieben, aber empfohlen. •
Als Friedenszeichen sind nur das gegenseitige
Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
• Die Kommunionspendung wird vordringlich als
Handkommunion vorgenommen.
Eine Beichte (Sakrament der Versöhnung) kann nur vor dem Gottesdienst
oder nach Terminvereinbarung stattfinden. Wenn die Beichte im
Beichtstuhl stattfindet, ist das Tragen einer FFP2-Maske für Priester
und Beichtende verpflichtend.
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Monatstermine |
Jahresprogramm
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Kirchenmusik bei der Hl.Messe |
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Pfarre
zur
Frohen Botschaft
Gemeinsame Pfarre in mehreren Gemeinden
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Copyright und
Offenlegung gemäß Mediengesetz: Röm.-kath. Rektorat St. Karl Borromäus
in 1040
Wien, Kreuzherrengasse 1
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